Das Soziale Entschädigungsrecht (SER)

Für bestimmte persönliche Schicksalsschläge hat der Staat Entschädigungsleistungen vorgesehen, die aber nur auf Antrag gewährt werden. Um dem individuellen Bedarf gerecht zu werden, gibt es differenzierte Einzelleistungen, die im Bundesversorgungsgesetz (BVG) zusammengefasst sind.

Dieses Gesetz regelt die versorgungsrechtlichen Einzelleistungen, wie Heilbehandlung, Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich und Pflegezulage, aber auch berufliche Teilhabeleistungen und bei Todesfällen Hinterbliebenenversorgung. Wer gesundheitlich besonders schwer betroffen ist, kann über die Grundrente von 100 v. H. hinaus eine Schwerstbeschädigtenzulage bekommen.

Ausgangspunkt für ein recht detailliertes staatliches Entschädigungsrecht waren die großen Kriegstragödien, denen Millionen Menschen durch Tod oder schwere Körperschäden zum Opfer fielen. Hierfür ist das BVG als Kern des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) geschaffen worden.

Der Gesetzgeber hat weitere Personenkreise in das SER einbezogen. Hierzu gehören Wehr- und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, politische Häftlinge der ehemaligen DDR sowie Personen, die durch Straf- und Verwaltungsorgane dort rechtswidrig eine Schädigung erlitten haben.