Sozialrecht – meine Erfahrung
Allgemeine Rechtsfragen wird jeder Jurist und jede Juristin qualitativ beantworten können. Doch bei speziellen Anforderungen braucht man einen Spezialisten. Die Ausgangslage ist mit der bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten vergleichbar. Meine Domäne ist das Sozialrecht!
Während meiner langjährigen Tätigkeit in den Versorgungsämtern Soest und Dortmund sowie im Landesversorgungsamt und in der Bezirksregierung Münster habe ich mich umfangreich mit Angelegenheiten des Schwerbehinderten- und des Sozialen Entschädigungsrechts befasst. Auf diesen Bereich bin ich daher spezialisiert und hier auch bundesweit aktiv.
Oftmals werden soziale Rechte übersehen oder aus Unwissenheit nicht geltend gemacht. Gerade die Schwächeren in unserem Gemeinwesen sind hier auf Rat und Hilfe angewiesen, denn die Beratung durch den zuständigen Sozialleistungsträger kann nur zustande kommen, wenn der „Fall“ dort bekannt wird.
Jede und jeden von uns kann Arbeitslosigkeit, ein Unfall, ein Verbrechen oder eine schwere Krankheit treffen. Dann kommt es darauf an, dass die dafür vom Gesetz vorgesehenen Sozialleistungen rechtzeitig beantragt und ggf. auch durchgesetzt werden.
Das zentrale Regelwerk des Sozialen Entschädigungsrechts ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Es kennt eine Vielzahl von Entschädigungsleistungen, von der medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Teilhabe) über Grund- und Ausgleichsrente bis zum Berufsschadensausgleich sowie auch Fürsorgeleistungen, um nur einige zu nennen.